Tarifrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht

Mitglieder sind gut beraten!

Das Team der IG Metall Rheine steht den IG Metall Mitgliedern in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen beratend zur Seite.

Denn IG Metall Mitglieder haben Anspruch auf kostenlose Beratung und Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht.

Wir beraten individuell und fachkundig, und lassen unsere Mitglieder auch dann nicht allein, wenn wir unser Recht vor Gericht einklagen müssen. Schließlich trägt, was kaum einer weiß, in der ersten Instanz des Arbeitsgerichtes jede Partei ihre Kosten selbst, ganz gleich, ob man das Verfahren gewinnt oder nicht.

Für die Mitglieder der IG Metall ist guter Rat nicht teuer. Im Gegenteil, die IG Metall in Rheine erstritt allein in den letzten vier Jahren rund 3,4 Millionen Euro für ihre Mitglieder. Außerdem wurden Unterstützungsleistungen, wie etwa Sterbegeld, in Höhe von 375000 Euro geleistet.

Voraussetzung für die Rechtsschutzgewährung ist der satzungsgemäße Beitrag:

  • 1 % vom Brutto-Verdienst
  • 0,5 % von der Brutto-Rente, dem Krankengeld 

Bitte, daher zu allen Beratungen mitbringen:

  • Verdienstabrechnung
  • Krankengeldbescheid
  • Rentenbescheid
  • Bescheid der Arbeitsagentur

Zu den Ansprechpartner*innen

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