Auch wer nicht mehr im Berufsleben steht, hat alle Vorteile aus der IG Metall Mitgliedschaft, denn in der IG Metall wird niemand aufs politische "Abstellgleis" geschickt. Deshalb gibt es zum Beispiel den Seniorenausschuss in unserer IG Metall-Geschäftsstelle.
Seniorinnen und Senioren, die Mitglied der IG Metall sind, haben Anspruch auf alle Leistungen nach der Satzung.
Bei der Freizeit-Unfallversicherung wird bei der Berechnung der jeweiligen Leistung für Rentnerinnen und Rentner, die weniger als 5,11 Euro Monatsbeitrag leisten, immer ein monatlicher Beitrag von 5,11 Euro zugrunde gelegt.
Kostenlosen Rechtsschutz erhalten die Seniorinnen und Senioren bei Prozessen vor den Sozialversicherungsträgern (BfA, LVA, Krankenkassen, Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft und Versorgungsämter) sowie vor dem Finanzgericht, soweit es um die Besteuerung der Renten geht. Auch bei Streitigkeiten aus der Pflegeversicherung, soweit sie sich gegen gesetzliche Krankenkassen richten, gibt es Rechtsschutz.
Beim Tod eines Mitglieds wird gemäß Paragraph 30 der IG Metall-Satzung das 15fache, höchstens das 31,5fache der maßgebenden Beiträge an die Hinterbliebenen bezahlt. Beim Tod der Lebensgefährten beträgt das Sterbegeld die Hälfte der obigen Sätze. Berechnungsgrundlage ist ein monatlicher Mindestbeitrag von 5,50 Euro.
Alle Rentnerinnen und Rentner bekommen die metall, das Monatsmagazin der IG Metall, kostenlos per Post.