Berufliche Bildung

Berufliche Bildung stärken – jetzt mehr denn je

Gerade in Zeiten von Transformation, Strukturwandel und Personalabbau gewinnt die berufliche Bildung zunehmend an Bedeutung. Für Betriebsräte – insbesondere in der IG Metall – ist die Qualifizierung der Beschäftigten eine zentrale Aufgabe, um Arbeitsplätze zu sichern, Perspektiven zu schaffen und Fachkräfte für die Zukunft zu entwickeln.

Zur Unterstützung stehen den Aktiven die bewährten „roten Handlungshilfen“ der IG Metall zur Verfügung. Diese können bequem über das Aktivenportal heruntergeladen oder über die Geschäftsstellen angefordert werden.


Neue Chancen durch den Bildungsscheck 2.0 (NRW)

Seit dem 1. Februar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen der neue Bildungsscheck 2.0. Er erleichtert den Zugang zu beruflicher Weiterbildung deutlich:

  • 50 % Förderung der Weiterbildungskosten, maximal 500 €
  • Für alle volljährigen Personen mit Wohnsitz in NRW
    (Einkommen bis 50.000 € bzw. 100.000 € bei gemeinsamer Veranlagung)
  • Einmal pro Kalenderjahr nutzbar
  • Einfache Online-Beantragung über das ESF-Portal, ohne Beratungspflicht
  • Voraussetzung: Weiterbildung muss beruflich relevant sein und darf noch nicht begonnen haben

???? Weitere Infos: www.mags.nrw/bildungsscheck


Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit: Weiterbildung im Betrieb sichern

Die Bundesagentur für Arbeit bietet umfangreiche Unterstützung bei der Qualifizierung von Beschäftigten:

Weiterbildung nach § 82 SGB III

  • Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und zum Arbeitsentgelt
  • Beschäftigte behalten während der Weiterbildung ihr volles Entgelt

Dieses Instrument eignet sich besonders, um Qualifizierung direkt im Betrieb zu ermöglichen, ohne Einkommensverluste für die Beschäftigten.

Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III)

Ein neues, wichtiges Instrument im Transformationsprozess ist das Qualifizierungsgeld:

  • Einsatz als kollektives Instrument, wenn ein größerer Anteil der Belegschaft Qualifizierungsbedarf hat
  • Nicht an tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen gebunden
  • Lohnersatzleistung von 60 bzw. 67 % während der Weiterbildung
  • Aufstockung durch den Arbeitgeber möglich

Fazit

Qualifizierung ist der Schlüssel, um den wirtschaftlichen Wandel aktiv zu gestalten. Betriebsräte spielen dabei eine entscheidende Rolle: Sie können Fördermöglichkeiten nutzen, Prozesse anstoßen und Beschäftigte auf dem Weg in eine sichere berufliche Zukunft begleiten.

 

 

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