28.03.2024 | Im April 2024 wird die 2. Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt. Sie beträgt 500 Euro netto, bzw. 250 Euro netto für Azubis. Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt NETTO, also in voller Höhe, ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Sie darf nicht auf den Lohn, das Gehalt oder die Ausbildungsvergütung an-gerechnet werden, auch nicht auf übertarifliche Zulagen.