Du willst Dich weiterentwickeln, Neues lernen und den Blick über den Tellerrand wagen? Dann nutze Deinen Anspruch auf Bildungsurlaub! Als Beschäftigte*r hast Du das Recht, Dich bis zu 5 Tage im Jahr für anerkannte Weiterbildungen freistellen zu lassen – und das bei voller Lohnfortzahlung.
Was bringt Dir Bildungsurlaub?
Für wen gilt das?
Bildungsurlaub steht allen Arbeitnehmer*innen zu – egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Wichtig ist, dass die Weiterbildung offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist. In vielen Bundesländern kannst Du sogar zwei Jahre bündeln und 10 Tage am Stück nutzen.
So einfach geht’s:
Wir stehen hinter Dir!
Als Gewerkschaft setzen wir uns dafür ein, dass Du Deine Rechte kennst und nutzen kannst. Bei Fragen zum Bildungsurlaub, zur Antragstellung oder zur Auswahl passender Angebote – sprich uns einfach an.
Wer hat Anspruch?
Was kannst Du machen?
Wie beantragst Du Bildungsurlaub?
Was musst Du selbst zahlen?
Noch ein Tipp:
Du kannst Deinen Anspruch aus zwei Jahren bündeln – also bis zu 10 Tage am Stück Bildungsurlaub nehmen. Dafür musst Du das schriftlich bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres erklären.
Wer hat Anspruch?
Welche Themen sind möglich?
Wie beantragst Du Bildungsurlaub?
Was musst Du selbst zahlen?
Noch ein Tipp:
Du kannst Deinen Anspruch aus zwei Jahren bündeln – also bis zu 10 Tage am Stück Bildungsurlaub nehmen. Auch ein nachträglicher Antrag für das Vorjahr ist möglich
Was kann Deinen Antrag ablehnen?