Bildungsurlaub – Deine Zeit für Weiterbildung

Du willst Dich weiterentwickeln, Neues lernen und den Blick über den Tellerrand wagen? Dann nutze Deinen Anspruch auf Bildungsurlaub! Als Beschäftigte*r hast Du das Recht, Dich bis zu 5 Tage im Jahr für anerkannte Weiterbildungen freistellen zu lassen – und das bei voller Lohnfortzahlung.

Was bringt Dir Bildungsurlaub?

  • Du stärkst Deine beruflichen und persönlichen Kompetenzen
  • Du bekommst neue Impulse für Deinen Arbeitsalltag
  • Du setzt ein Zeichen: Weiterbildung ist kein Luxus, sondern Dein gutes Recht

Für wen gilt das?
Bildungsurlaub steht allen Arbeitnehmer*innen zu – egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Wichtig ist, dass die Weiterbildung offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist. In vielen Bundesländern kannst Du sogar zwei Jahre bündeln und 10 Tage am Stück nutzen.

So einfach geht’s:

  1. Such Dir ein Seminar aus, das Dich interessiert
  2. Prüfe, ob es als Bildungsurlaub anerkannt ist
  3. Stell den Antrag bei Deinem Arbeitgeber
  4. Lern, tausch Dich aus – und komm gestärkt zurück

Wir stehen hinter Dir!
Als Gewerkschaft setzen wir uns dafür ein, dass Du Deine Rechte kennst und nutzen kannst. Bei Fragen zum Bildungsurlaub, zur Antragstellung oder zur Auswahl passender Angebote – sprich uns einfach an.

Bildungsurlaub in NRW

Wer hat Anspruch?

  • Alle Beschäftigten mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Auch Teilzeitkräfte – anteilig berechnet
  • Auszubildende: 5 Tage für politische Bildung während der Ausbildung
  • Achtung: In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten besteht kein Anspruch

Was kannst Du machen?

  • Berufliche Weiterbildung: z. B. Kommunikation, Digitalisierung, Stressbewältigung
  • Politische Bildung: z. B. Demokratie, Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Teilhabe
  • Wichtig: Die Veranstaltung muss anerkannt sein und mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag umfassen

Wie beantragst Du Bildungsurlaub?

  1. Seminar aussuchen – am besten mit gewerkschaftlichem Bezug
  2. Anerkennung prüfen (z. B. über die Bezirksregierung)
  3. Antrag mindestens 6 Wochen vorher beim Arbeitgeber stellen
  4. Schweigt der Arbeitgeber 3 Wochen lang, gilt der Antrag als genehmigt!

Was musst Du selbst zahlen?

  • Die Kursgebühren, Unterkunft und Materialien zahlst Du selbst
  • Aber: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar

Noch ein Tipp:
Du kannst Deinen Anspruch aus zwei Jahren bündeln – also bis zu 10 Tage am Stück Bildungsurlaub nehmen. Dafür musst Du das schriftlich bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres erklären.

Bildungsurlaub in Niedersachsen

Wer hat Anspruch?

  • Beschäftigte und Auszubildende mit mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Gilt für Vollzeit und Teilzeit (anteilig berechnet)
  • Beamte haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub

Welche Themen sind möglich?

  • Berufliche Weiterbildung: z. B. Kommunikation, Digitalisierung, Stressbewältigung
  • Politische Bildung: z. B. Demokratie, Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Teilhabe
  • Allgemeine Bildung und Qualifizierung für Ehrenämter sind ebenfalls erlaubt

Wie beantragst Du Bildungsurlaub?

  1. Seminar aussuchen – es muss anerkannt sein
  2. Antrag mindestens 4 Wochen vorher beim Arbeitgeber einreichen
  3. Seminarprogramm und Anerkennungsnachweis beilegen
  4. Reagiert der Arbeitgeber nicht spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn, gilt der Antrag als genehmigt („Schweigen = Zustimmung“)

Was musst Du selbst zahlen?

  • Die Kurskosten, Unterkunft und Materialien zahlst Du selbst
  • Aber: Diese Ausgaben sind steuerlich absetzbar

Noch ein Tipp:
Du kannst Deinen Anspruch aus zwei Jahren bündeln – also bis zu 10 Tage am Stück Bildungsurlaub nehmen. Auch ein nachträglicher Antrag für das Vorjahr ist möglich

Was kann Deinen Antrag ablehnen?

  • Nur zwingende betriebliche Gründe
  • Oder wenn bereits mehr als 50 % der Beschäftigten im Betrieb Bildungsurlaub genommen haben

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